Welche Auswirkungen hat die neue Mehrwegangebotspflicht?

2022-10-26 14:33:56 By : Ms. Alyssa Lin

Ab dem Jahr 2023 müssen Gastronomen ihren Kunden für To-go-Getränke und Take-Away-Essen für den Transport neben Einweg- zwingend auch Mehrwegverpackungen anbieten. Hier finden Sie einen kurzen Überblick zur neuen Situation bei Lebensmitteln und Getränken, die auch den Einzelhandel betrifft.

Bei Getränken gilt die Mehrwegangebotspflicht grundsätzlich und materialübergreifend für alle Einwegbecher. (Bild: Cosmopolitain – stock.adobe.com)

Ab 1. Januar 2023 gibt es für Unternehmen die Mehrwegangebotspflicht. Abschnitt 7 des VerpackG definiert unter der Überschrift „Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen“ in § 33 die Pflicht zu „Mehrwegalternativen für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher“.

Restaurants, Cafés, Kantinen, Lieferservices, Cateringbetriebe aber auch Lebensmitteleinzelhändler, die Lebensmittel zu Verzehr außer Haus anbieten, und diese in Kunststoffverpackungen direkt anbieten, müssen ihren Kunden und Kundinnen dann das Angebot machen, auf eine Mehrwegverpackung umzusteigen. Allerdings nur dann, wenn das Abpacken des Produktes auf Kundenwunsch durchgeführt wird, quasi vor Augen des Kunden und nicht, wenn das Produkt vorverpackt verkauft wird.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Betriebe, die keiner Kette angehören und kleiner als 80 m2 sind beziehungsweise weniger als fünf Vollzeitmitarbeitende haben.

McDonald’s bietet aktuell in ausgewählten Restaurants bei Berlin und München Getränke und Desserts in Mehrweg-Verpackungen an. Das Unternehmen testet so sein eigenes Pfandsystem, das es Ende 2022 in allen deutschen Filialen einführen will. Einfach hier klicken.

Auch kurz vor dem Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht gibt es noch einige Unklarheiten zur Gesetzeslage, die nicht geklärt sind. So sind Teile von § 33 und § 34 nicht ausreichend klar formuliert und berücksichtigen die Komplexität der Praxis und die Vielfalt der Angebots- und Abgabeformen nicht ausreichend.

Die neue Pflicht, Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu geben, To-go-Getränke und Take-away-Essen auch in Mehrwegsystemen verpacken zu lassen, zielt auf die Verringerung der Abfallmenge im Außer-Haus-Bereich. Nach Angaben des Nabu fielen 2017 jährlich rund 280.000 t Verpackungsabfälle im Zusammenhang mit To-go-Speisen und -Getränken an.

Diese Zahl dürfte angesichts des mit Corona gestiegenen Absatzes im Außer-Haus-Bereich inzwischen höher liegen.

Bei Lebensmitteln gilt die Mehrwegangebotspflicht ausschließlich für Unternehmen, die Einweg-Verpackungen anbieten, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Ein prominentes Beispiel sind Boxen aus Kunststoff. Unklar ist derzeit noch, wie das „Bestehen aus Kunststoff“ genau definiert wird. Gilt es beispielsweise für Pappboxen, die mit einer Kunststoff-Beschichtung versehen sind?

Bei Getränken gilt die Mehrwegangebotspflicht grundsätzlich und materialübergreifend für alle Einwegbecher. Sprich: Alle Unternehmen, die To-go-Getränke verkaufen, müssen eine Mehrwegalternative anbieten.

In Deutschland haben sich bereits unterschiedliche Mehrwegsysteme etabliert. Sie kommen insbesondere in größeren Städten und urbanen Räumen zum Einsatz. Covid-19 und die pandemiebedingte Schließung der Gastronomie haben Nachfrage und Lieferaufkommen im Bereich der To-go- und Außer-Haus-Lebensmittel gesteigert und grundsätzlich noch stärker etabliert. Prinzipiell unterscheidet man zwischen vier Mehrweg Systemen:

Zu den Platzhirschen bei den Mehrweg-Poolsystemen gehören Recup / Rebowl, Cupforcup, Faircup und Vytal. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Breite des Angebotes. Während einige nur Bechersysteme anbieten, bieten (zunehmend mehr) darüber hinaus auch Schalen (beispielsweise „Rebowl“) und Boxen an.

Nach erfolgreicher Testphase führt Ikea Deutschland im Oktober 2022 das Recup/Rebowl-Mehrwegsystem ein. Damit können Kunden und Mitarbeiter künftig Getränke und Speisen einfach mit nach Hause nehmen. Einfach hier klicken.

Zu den neuen Anbietern in diesem Bereich gehören:

Erste Erfahrungen zeigen, dass bestimmte Rahmenbedingungen die Akzeptanz steigern. Dazu gehören in erster Linie eine hohe System-Convenience durch viele Rücknahmestellen und eine akzeptable Pfandhöhe.

Es ist zu erwarten, dass Poolsysteme mittelfristig einen Großteil des Mehrweg-Behältermarktes für Take-away-Speisen und -Getränke ausmachen werden. Die Pools mit ihren vielen Rücknahmestellen sind den Insel- oder Verbund-Mehrwegsystemen in der Regel sowohl ökologisch als auch ökonomisch überlegen.

Anfangs wird die Vielzahl der Pool-Anbieter weiter steigen. Schließlich aber wird sich im Hinblick auf Effizienz und Nachhaltigkeit ein System als Gewinner durchsetzen.

Es gibt eine Reihe Studien, die zeigen, dass die Akzeptanz und Nachfrage nach Mehrweglösungen auch unter den Konsumentinnen und Konsumenten steigt. Selbst der damit verbundene Mehraufwand wird (zumindest in Umfragen) in Kauf genommen.

Der Kundenwunsch wird gemeinsam mit dem Gesetz zur Mehrwegangebotspflicht dafür sorgen, dass der Markt für Mehrwegbehälter weiter steigt. Abfall- und Müllvermeidung stehen dabei im Fokus und wirken als verlässlicher Treiber.

Mehrwegverpackungen ergeben Sinn – sowohl aus ökologischer als auch ökonomischer Sicht. Allerdings nur dann, wenn diese sicher auffindbar und damit in einen Kreislauf überführbar sind. Einfach hier klicken.

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